Christian Bernheine stellt die neue Entgeltordnung vor
Auf Einladung des komba Kreisverbandes Gütersloh kam Christian Bernheine nach Gütersloh und stellte den Anwesenden komba Mitgliedern die zum 01.01.2017 in Kraft getretene neue EGO vor.
Mit dem Jahreswechsel ist die neue kommunale Entgeltordnung in Kraft getreten. Sie regelt, in welcher Entgeltgruppe die Beschäftigten eingruppiert sind. Dies geschieht, indem jeder Entgeltgruppe (EG) bestimmte Merkmale beziehungsweise Voraussetzungen zugeordnet sind. Betroffen von der neuen Entgeltordnung sind alle Beschäftigten, für die der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst in der kommunalen Version (TVöD-VKA) Anwendung findet.
Für viele Beschäftigte ist mit der neuen Entgeltordnung trotz der kaum spürbaren Überleitung eine Höhergruppierungsmöglichkeit verbunden, weil ihre bisherige Tätigkeit einer höheren Entgeltgruppe zugeordnet ist. Dies betrifft insbesondere Eingruppierungen, in denen Bewährungsaufstiege des vormals geltenden Tarifvertrages (BAT) noch nicht berücksichtigt wurden.
Dazu ist es notwendig, die Höhergruppierung zu beantragen. Der Antrag kann bis einschließlich 31.12.2017 gestellt werden und dieser Antrag wirkt immer rückwirkend auf den 01.01.2017.
Das Antragserfordernis besteht, um die Beschäftigten vor eventuellen Nachteilen zu schützen. Diese könnten in ungünstigen Stufenzuordnungen, einer geringeren Jahressonderzahlung oder dem Wegfall von Besitzständen nach einer Höhergruppierung liegen.
Damit Sie die für Ihre Ausgangslage richtige Entscheidung treffen und Sie ggf. von der neuen Entgeltordnung profitieren, sollten Sie sich bei Bedarf fachlich kompetent beraten lassen. Komba Mitglieder können sich gern an ihre Ansprechpartner wenden.
Dabei sollten erforderliche Unterlagen bereitgehalten werden:
- Arbeitsvertrag, Nebenabreden und Zusatzvereinbarungen inkl. der für die bisherige Eingruppierung maßgebenden BAT-Vergütungs- und Fallgruppe
- Überleitungsschreiben BAT/TVöD aus dem Jahr 2005, sofern vorhanden
- Hinweis zu Ihrer Qualifikation (z.B. Berufsausbildung, Studium, Angestellten-Lehrgang I oder II)
- aktuelle Entgeltabrechnung
- Mitteilung, seit wann Sie sich in der aktuellen Erfahrungsstufe befinden bzw. wann der nächste Stufenaufstieg erfolgt
- letzte Stellen-/Arbeitsplatzbeschreibung
Der komba Kreisverband Gütersloh bedankt sich nochmals bei Christian Bernheine für seinen Vortrag über die wichtigsten Änderungen bzw. Neuerungen in der Entgeltordnung.