01.02.2017

Christian Bernheine stellt die neue Entgeltordnung vor

Christian Bernheine zur neuen EGO in Gütersloh
©Manuela Warncke

Auf Einladung des komba Kreisverbandes Gütersloh kam Christian Bernheine nach Gütersloh und stellte den Anwesenden komba Mitgliedern die zum 01.01.2017 in Kraft getretene neue EGO vor.

Mit dem Jahreswechsel ist die neue kommunale Entgeltordnung in Kraft getreten. Sie regelt, in wel­cher Entgeltgruppe die Beschäftigten eingruppiert sind. Dies geschieht, indem jeder Entgeltgruppe (EG) bestimmte Merkmale beziehungsweise Vor­aussetzungen zugeordnet sind. Betroffen von der neuen Entgeltordnung sind alle Beschäftigten, für die der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst in der kommunalen Version (TVöD-VKA) Anwendung findet.

Für viele Beschäftigte ist mit der neuen Entgeltord­nung trotz der kaum spürbaren Überleitung eine Höhergruppierungsmöglichkeit verbunden, weil ihre bisherige Tätigkeit einer höheren Entgeltgrup­pe zugeordnet ist. Dies betrifft insbesondere Ein­gruppierungen, in denen Bewährungsaufstiege des vormals geltenden Tarifvertrages (BAT) noch nicht berücksichtigt wurden.

Dazu ist es notwendig, die Höhergruppierung zu beantragen. Der Antrag kann bis einschließlich 31.12.2017 gestellt werden und dieser Antrag wirkt immer rückwirkend auf den 01.01.2017.

Das Antragserfordernis besteht, um die Beschäftigten vor eventuellen Nachteilen zu schützen. Diese könnten in ungünstigen Stufenzuordnungen, einer geringeren Jahressonderzahlung oder dem Wegfall von Besitzständen nach einer Höhergruppierung liegen.

Damit Sie die für Ihre Ausgangslage richtige Ent­scheidung treffen und Sie ggf. von der neuen Ent­geltordnung profitieren, sollten Sie sich bei Bedarf fachlich kompetent beraten lassen. Komba Mitglie­der können sich gern an ihre Ansprechpartner wen­den.

Dabei sollten erforderliche Unterlagen bereitgehal­ten werden:

  • Arbeitsvertrag, Nebenabreden und Zusatzvereinbarungen inkl. der für die bisherige Eingruppierung maßgebenden BAT-Vergütungs- und Fallgruppe
  • Überleitungsschreiben BAT/TVöD aus dem Jahr 2005, sofern vorhanden
  • Hinweis zu Ihrer Qualifikation (z.B. Berufsausbildung, Studium, Angestellten-Lehrgang I oder II)
  • aktuelle Entgeltabrechnung
  • Mitteilung, seit wann Sie sich in der aktuellen Erfahrungsstufe befinden bzw. wann der nächste Stufenaufstieg erfolgt
  • letzte Stellen-/Arbeitsplatzbeschreibung

Der komba Kreisverband Gütersloh bedankt sich nochmals bei Christian Bernheine für seinen Vortrag über die wichtigsten Änderungen bzw. Neuerungen in der Entgeltordnung.

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