09.11.2021 / komba gewerkschaft nrw

Mitglieder-Info: Beamt/innen, Versorgungsempfänger/innen - 06/2021

© nattanan23 / pixabay.com
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Ansprüche auf amtsangemessene Alimentation geltend machen!

Zur Sicherung möglicher Ansprüche auf eine höhere (Grund-) Besoldung und Versorgung empfiehlt die komba gewerkschaft nrw den Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern in NRW, diese auch im Jahr 2021 schriftlich geltend zu machen.

Mehr erfahren:
Die Mitgliederinformationen u.a. zu den Themen Allgemeine Verwaltung, Beamten- und Tarifrecht, Feuerwehr und Rettungsdienst, Schwerbehindertenrecht, Personal- und Betriebsrat sowie Gesundheit und Pflege, Erziehung und Ver- und Entsorgung stehen nur unseren Mitgliedern zur Verfügung.

Noch kein komba-Mitglied? Hier geht´s lang: zum Mitgliedsantrag!

Michael Bublies | m.bublies@komba.de | 0221 – 912 852 0
komba gewerkschaft nrw | Norbertstraße 3 | 50670 Köln | www.komba-nrw.de

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